Verfahrenseinstellung nach aussergerichtlichen Einigung von Jean​-​Claude Bastos mit angolanischen Behörden

Der schweizerisch-angolanische Geschäftsmann Jean-Claude Bastos sieht sich bezüglich Geldwäschevorwürfen rehabilitiert.

Artikel vom Tages-Anzeiger (4.7.2019)

Jean-Claude Bastos hat sich mit den angolanischen Behörden aussergerichtlich geeinigt. Foto: PD

Die Bundesanwaltschaft stellt ihre Geldwäscheermittlungen ein, die sie vor rund einem Jahr im Zusammenhang mit Geldern des angolanischen Staatsfonds und der angolanischen Nationalbank eröffnet hatte. Das teilte heute die Quantum-Global-Gruppe mit, die im Fokus der Ermittlungen stand. Formell liefen die Ermittlungen gegen unbekannt.

Die Bundesanwaltschaft bestätigt die Verfahrenseinstellung. Der Schritt folgt auf eine aussergerichtliche Einigung, die Jean-Claude Bastos, Chef und Inhaber von Quantum Global, letzten März mit den angolanischen Behörden abgeschlossen hatte. Diese hatten Bastos vorgeworfen, sich bei der Verwaltung des Staatsfonds unrechtmässig bereichert zu haben. Nach einem halben Jahr in Untersuchungshaft einigte sich Bastos mit Angola auf die Rückgabe aller Vermögenswerte des Staatsfonds. Im Gegenzug kam Bastos frei, und Angola liess sämtliche Vorwürfe fallen. Über die genauen Modalitäten der aussergerichtlichen Einigung herrscht Stillschweigen.

Angolanischen Staatsfonds verwaltet

Die Bundesanwaltschaft hatte das Verfahren im Frühling 2018 eröffnet. Mit der gütlichen Einigung von Bastos mit Angola vom letzten März fielen ihre Ermittlungen jedoch in sich zusammen, weil damit der Nachweis einer für Geldwäscherei notwendigen kriminellen Vortat unmöglich wurde. Mit der Verfahrenseinstellung in der Schweiz habe Bastos «einen weiteren Schritt in Richtung seiner vollständigen Rehabilitierung erreicht», schreibt Quantum Global.

Bastos hatte den fünf Milliarden Dollar schweren angolanischen Staatsfonds mit seiner Quantum-Global-Gruppe seit 2013 verwaltet. Dafür flossen über 500 Millionen Dollar an seine Firmen. Auch flossen mehrere Hundert Millionen aus dem Staatsfonds in Bastos' eigene Projekte. Bastos war zudem ein guter Freund des damaligen Chefs des Staatsfonds, der auch der Sohn des damaligen Staatspräsidenten ist. Bastos bestritt aber immer, das lukrative Mandat wegen dieser Nähe erhalten zu haben. Die Höhe der Gebühren bezeichnete Bastos als marktüblich. Interessenkonflikte bei den Zahlungen an die eigenen Projekte habe es nie gegeben.

Verträge sehr unvorteilhaft für Angola

Die Ermittlungen gegen Bastos und dessen Absetzung als Staatsfondsverwalter fielen in Angola mit einem Machtwechsel zusammen. Der neue Staatspräsident versprach dem Volk, Korruption und Vetternwirtschaft einzudämmen. Die neue Führung des Staatsfonds klagte zwar, dass die Verträge mit Bastos sehr unvorteilhaft für Angola waren. Doch die Justiz musste offenbar einsehen: Verträge bleiben Verträge. Strafrechtlich blieb nichts hängen.

Nach wie vor hängig ist eine Untersuchung der Eidgenössischen Steuerverwaltung. Diese wirft Bastos vor, über 100 Millionen Franken rechtswidrig am Schweizer Fiskus vorbeigeschleust zu haben.

Artikel Tages-Anzeiger (4.7.2019)