Richter weist die Klage gegen Poland Spring ab – Kampf ums Grundwasser geht weiter

Ein Bundesgericht hat eine Sammelklage gegen Nestlés Poland Spring aufgrund der schmalen Rechtsgrundlage abgewiesen, aber der Anwalt der Kläger*innen will den Fall weiterziehen.

Ein Artikel von Bangor Daily News (18.5.2018)

Ein Richter in Connecticut wies die Klage gegen Nestle Waters North America Inc. am 17.5.2018 ab, ohne jedoch den Vorwurf zu entkräften, dass die Flaschen, die an Standorten in der Nähe von Maine abgefüllt werden, tatsächlich Grundwasser enthalten. Die Entscheidung lässt also die Möglichkeiten offen, damit die Klage veränderten Vorzeichen fortgeführt werden kann.

Bei der Abweisung der ursprünglichen Rechtsfalls gab Richter Jeffrey Meyer keine Stellungnahme zum wahren Ursprung des Wassers ab, sondern stimmte mit den Anwälten von Nestle überein, dass die Sammelklage unter Landes- und nicht Bundesstaatsrecht fällt.

Insbesondere entschied Meyer, dass die Klage das US-amerikanische Food-, Drug- und Cosmetic-Act durchsetzen wollte, das „Quellwasser“ auf gesetzlicher Ebene definiert. Die Landesregierung kann dies definieren, private Parteien dagegen nicht. Meyer wies die ursprüngliche Klage und alle ähnlichen Rechtsfälle - bis auf einen -  ab. Er lehnt aber gleichzeitig viele der Argumente von Nestlé ab und sagt, dass neue, nicht dem Landesrecht vorbehaltenen Ansprüche innerhalb von 30 Tagen neu eingereicht werden können. Alexander Schmidt, Anwalt der Kläger*innen, sagt, dass sie beabsichtigen, geänderte Rechtsansprüche auf der Grundlage staatlicher Gesetzgebungsvorschriften für Quellwasser einzureichen, die nach Meyer's Urteil zulässig sind. "In der Entscheidung ging es nicht um die Richtigkeit unseren auf  detaillierten Tatsachen basierenden Vorwürfen, die wir nur zu gerne beweisen wollen", sagte Schmidt.

Dies ist nicht das erste Mal, dass Nestle wegen der Herkunft des Poland Spring Wasser verklagt wurde. Im Jahr 2013 bezahlte das Unternehmen 12 Millionen US-Dollar für einen Vergleich, um eine ähnliche Klage zu beenden. Damit war es für Nestlé nach wie vor möglich, das Label „100 Prozent natürliches Quellwasser“ zu verwenden.

Ganzer Artikel unter Bangor Daily News (18.5.2018)