Die Credit Suisse räumte ein, dass sie jahrzehntelang Tausende von US-Kund*innen bei der Aufrechterhaltung von Offshore-Anlagen und der Umgehung von Steuern unterstützt hat. Credit Suisse hat die rechtliche Verfolgung dieser Beihilfe zum Steuerbetrug im Jahr 2014 mit einem Vergleich beendet, welche der Schweizer Grossbank insgesamt 1,8 Milliarden US-Dollar gekostet hat.
Die Bank hat das wirtschaftliche Eigentum an Kundenkonten verdeckt, Aufzeichnungen über Scheinkonten nicht archiviert oder vernichtet und sich den Meldepflichten für Währungstransaktionen entzogen. Die US-Staatsanwaltschaft stellte ferner fest, dass die Credit Suisse das Personal nicht angemessen geschult und keine internen Kontrollen durchgeführt hatte.
Im Jahr 2014 hat die Bank einen Vergleich abgeschlossen, wonach insgesamt 1,8 Milliarden US-Dollar gezahlt wurden. Davon gingen 1,136 Milliarden US-Dollar an Geldbussen an das Justizministerium und 666,5 Millionen US-Dollar an den Internal Revenue Service.
Das Justizministerium hat mehrere hochrangige Führungskräfte der Credit Suisse, darunter Andreas Bachmann, Michele Bergantino, Josef Dörig und Susanne D. Rüegg Meier, für schuldig befunden.
Credit Suisse: Weitere Geldstrafen aufgrund Korruption
Aufgrund der Credit Suisse-Schuldenaffäre in Mosambik legen wir ein Fokus auf die Korruptionsfälle der Schweizer Grossbank: Zwischen 2009 und 2018 zahlte die Credit Suisse für Verstösse gegen US-Bundesgesetze rund 8,9 Milliarden US-Dollar. Ungefähr 4,6 Milliarden US-Dollar davon wurden in Form von Geldbussen und zivilrechtlichen Bussen („civil forfeiture“) an das US-Justizministerium gezahlt, während weitere rund 508 Millionen US-Dollar Geldbussen an die Securities and Exchange Commission gezahlt wurde. (siehe hierzu den Good Jobs First Violation Tracker). Die Bank wurde sowohl von der britischen Finanzaufsichtsbehörde (siehe Artikel von FinExtra, 25.10.2011) mit einer Geldstrafe belegt als auch von der schweizerischen Finanzaufsichtsbehörde bestraft, weil sie die Geldwäscherei nicht angemessen bekämpft hat (siehe Medienmitteilung von FINMA vom 17.9.2018).