Ein Thuner Waffenhändler akzeptiert eine Verurteilung wegen einer Waffenlieferung nach Kasachstan.
Nun also doch: Ein Waffenhersteller aus Thun hat sich wegen eines Waffengeschäfts mit Kasachstan definitiv strafbar gemacht. Dies berichtete der «SonntagsBlick». Der Inhaber der Firma B & T AG zog die Einsprache gegen den Strafbefehl zurück, die bedingte Busse von 3000 Franken ist somit rechtskräftig.
Scharfschützengewehren, Granatwerfer und 1000 Tränengasgranaten hatte die Firma nach Neuseeland verkauft. Von dort wurden die Waffen aber direkt weiter nach Kasachstan exportiert, weswegen ihr die Bundesanwaltschaft vorwarf, falsche Angaben gemacht zu haben. Das Staatsekretariat für Wirtschaft (Seco) verbietet immer wieder Waffenexporte nach Kasachstan, weil dort Menschenrechte verletzt werden.
Das Bundesstrafgericht hatte den Geschäftsführer der Firma bereits 2015 wegen Verstosses gegen das Kriegsmaterialgesetz gebüsst, der Waffenhändler ging aber in Berufung und erhielt vom Bundesgericht teilweise Recht. Nun hat er aber aufgegeben. Wie er gegenüber des «SonntagsBlick» sagte, weil er «niemals einen fairen Prozess erhalten hätte».
Artikel Der Bund (6.5.2018)
Siehe auch "Polizisten in Kiew schiessen mit Schweizer Waffen" (Tages-Anzeiger, 2.3.2014)