Glivec/Gleevec: Novartis klagt gegen Patentrecht

Das höchste indische Gericht hat im April 2013 einen 7-jährigen Rechtsstreit zwischen Novartis und dem indischen Staat beendet. Es entschied, dass das Schweizer Pharmaunternehmen für sein Krebsmittel Glivec auf dem indischen Markt kein Patent erhält. Das Urteil kommt einem Grundsatzentscheid gleich und ist insbesondere bedeutend mit Blick auf das Recht auf Gesundheit. Indien darf nun weiterhin günstigere Nachahmer-Medikamente produzieren.

Das Krebsmedikament Glivec (ausserhalb Europas Gleevec) zählt zu den umsatzstärksten Produkten von Novartis. Im Bestreben sein geistiges Eigentum und den guten Umsatz zu halten, hat der Basler Pharmakonzern 1997 beim indischen Patentamt einen Patentantrag für Glivec eingereicht. Bis im Jahr 2005 bot das indische Recht Pharmakonzernen jedoch keine Möglichkeit, Innovationen mit Patenten vor billigen Generika-Produkten zu schützen. Deshalb erhielt Novartis von 1997 bis 2005 die exklusiven Verkaufsrechte (Exclusive Marketing Rights auch EMR) für Glivec in Indien zugesprochen. So konnte der Pharmakonzern die Produktion und den Verkauf von Generika für Glivec eindämmen. Während dieser Zeit kostete die monatliche Behandlung mit Glivec 2666 $ pro Patient. Für die Behandlung mit indischen Generika bezahlten Patienten monatlich jedoch nur zwischen 177 $ und 266 $.

Am 1.1.2005 trat das indische Patentrecht in Kraft (TRIPS Agreement). Seither können internationale Firmen in Indien Produkte jeglicher Art patentieren lassen. Um zu verhindern, dass Grosskonzerne Patente mit unwesentlichen Änderungen künstlich in die Länge ziehen, verbietet das indische Gesetz jedoch die Erweiterung des Patentschutzes für Modifikationen bereits existierender Medikamente (Sektion 3d).

Vor diesem Hintergrund wurde der Patentantrag für Glivec 2006 abgelehnt. Daraufhin reichte Novartis beim Obersten Gericht in Madras Klagen gegen den indischen Staat und verschiedene Generika-Hersteller ein. Das höchste indische Gericht entschied im April 2013 jedoch, dass das Schweizer Pharmaunternehmen für sein Krebsmittel Glivec auf dem indischen Markt kein Patent erhält. Begründet wurde das Urteil damit, dass die Veränderung des Mittels nur ungenügend neuartig ist und zu wenig therapeutischen Mehrwert erbringt.

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