Syngenta hat Zwischensieg errungen, doch nützt das wenig.
Ein Kommentar von Infosperber (10.5.2021)
«Der Schaden ist jedoch angerichtet. Die intransparente Information durch die Behörden hat zwei Konsequenzen: Einerseits ist die Bevölkerung verunsichert und andererseits wirft das widersprüchliche Verbot eines Pflanzenschutzmittels Fragen zur Stabilität der Rahmenbedingungen für die forschende Agrarindustrie auf.» So beklagt sich Syngenta über die Behörden, die auf die Gefahren des Pestizids Chlorothalonil im Trinkwasser aufmerksam gemacht haben. Der Agrochemiekonzern tut dies über die Kampagnenplattform gegen die Trinkwasser- und die Pestizidiniative, die seit Monaten gegen die beiden Volksbegehren Stimmung macht.
Ja, der Schaden ist angerichtet: Metaboliten des Fungizids sind im Grundwasser zu finden. Egal, wo der Grenzwert angesetzt ist – sie verunreinigen das Trinkwasser. Zwar hat der Agrochemiekonzern vor Bundesverwaltungsgericht mit einer Zwischenverfügung erreicht, dass bis zum Vorliegen eines definitiven Urteils die Rückstände nicht mehr als «wahrscheinlich krebserregend» deklariert werden dürfen. Das Bundesamt für Landwirtschaft und das Bundesamt für Umwelt mussten daraufhin die entsprechenden Dokumente von ihren Websites entfernen. Und die Kantonschemiker mussten die Wasserversorger dementsprechend informieren. Bis zum Vorliegen eines definitiven Entscheids wird der Grenzwert von 0,1 Mikrogramm pro Liter ausgesetzt und er wird nicht mehr beanstandet. Ebenso sind die Versorger nicht mehr verpflichtet, das Wasser nach Rückständen von Chlorothalonil zu untersuchen. Allerdings: Die Kantone raten den lokalen Trinkwasserlieferanten, die Bevölkerung nach wie vor auf dem Laufenden zu halten. Die Bevölkerung dulde diese Rückstände nicht, ist der Konsens.
Syngenta will mit seiner Klage nicht nur verhindern, dass Metaboliten als krebserregend gelten, sondern auch gegen das Verbot des Fungizids kämpfen, das seit Ende 2019 in der Schweiz, bereits vorher auch schon in der EU verboten wurde. Egal, wie das Gerichtsverfahren ausgeht: Metaboliten des Fungizids Chlorothalonil landen im Trinkwasser und verbleiben dort für lange Zeit. Genau so, wie andere Stoffe, die dort nicht hingehören. Der Schaden ist angerichtet, das Trinkwasser ist nicht so sauber, wie es einst war und wie es sein könnte. Dieser Schaden ist sehr viel grösser als der, der von Syngenta geltend gemacht wird. Da wird auch kein Gerichtsurteil etwas daran ändern. Schon gar nicht bei den Konsumentinnen und Konsumenten. Wie die Wasserversorger selber erkennen: Rückstände im Trinkwasser werden nicht mehr geduldet.
Ein Kommentar von Infosperber (10.5.2021)