Sulfoxaflor: Neues Syngenta Bienengift im Anflug?

Kaum sind die alten Bienengifte verboten, stehen schon die Ersatzprodukte in den Startlöchern. Die Geheimniskrämerei geht weiter.

Artikel vom Infosperber (6.12.2018)

Stets haben die Pestizidkonzerne betont, die drei bienenschädlichen Insektizide Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam (sogenannte Neonicotinoide) seien harmlos. Ein drohendes Verbot bekämpften sie bis vor Gericht.

Inzwischen sind die drei Bienengifte in der EU verboten und auch die Schweiz musste nachziehen. Ende Februar 2018 hat die «Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit» (Efsa) das Risiko der drei Neonicotinoide für die Bienen mit neuen Forschungsresultaten untermauert.

Doch bereits sind neue Bienengifte im Anflug. Und auch jetzt betonen die Pestizidkonzerne deren Harmlosigkeit. Eines dieser Gifte ist der Wirkstoff Sulfoxaflor. Beispielsweise Syngenta und DowDuPont/Corteva werben aktuell kräftig für ihre sulfoxaflorhaltigen Pestizidprodukte Visivio beziehungsweise Isoclast active.

Doch so harmlos wie die Pestizidhersteller behaupten, ist Sulfoxaflor nicht: Wissenschaftler der Royal Holloway Universität London haben im August nachgewiesen, dass Sulfoxaflor die Fortpflanzungsfähigkeit von Hummeln verringert. Und auch die Efsa stellte in ihrem Bericht fest, dass für den Wirkstoff Sulfoxaflor im Feldeinsatz «ein hohes Risiko für Bienen» nicht ausgeschlossen wurde.

Dem BLW liegen bereits Gesuche vor

Noch Mitte August konnte man in diversen Schweizer Medien lesen: «In der Schweiz ist Sulfoxaflor bisher nicht zugelassen, wie das Bundesamt für Landwirtschaft BLW auf Anfrage der Agentur Keystone-SDA bestätigte.»

Doch ein Blick in die Pestizidverordnung des Bundes zeigt: Sulfoxaflor steht bereits seit dem 1. Juli 2018 auf der Wirkstoff-Liste. Hingegen im Pflanzenschutzmittelverzeichnisauf der Internetseite des «Bundesamts für Landwirtschaft» (BLW) sucht man Sulfoxaflor vergeblich.

Laut Auskunft von Olivier Félix, BLW-Leiter Fachbereich nachhaltiger Pflanzenschutz, gibt es «in der Schweiz wie in der EU ein doppeltes Verfahren: Genehmigung des Wirkstoffes und Bewilligung der Pflanzenschutzmittel. Die Bedingungen für die Genehmigung des Stoffes waren erfüllt, aber nicht diejenigen für die Bewilligung eines Produktes.»

Die EU-Kommission hat den Wirkstoff Sulfoxaflor bereits 2015 zugelassen (siehe Kasten unten). Die Schweiz ist der EU gefolgt und hat Sulfoxaflor vorausschauend auf zukünftige sulfoxaflorhaltige Pestizidprodukte in die Pestizidverordnung aufgenommen.

In die Liste des BLW-Pflanzenschutzmittelverzeichnisses hingegen wird Sulfoxaflor laut Félix erst aufgenommen, wenn ein sulfoxaflorhaltiges Pestizid bewilligt ist. Dazu hält Félix fest: «Wir können Ihnen bestätigen dass heutzutage keine Pflanzenschutzmittel, die den Wirkstoff Sulfoxaflor enthalten, bewilligt sind.»

Deshalb die Frage ans BLW: Gibt es bereits Gesuche von Pestizidkonzernen für Pestizidprodukte, die Sulfoxaflor enthalten? Jetzt lässt BLW-Mitarbeiter Félix die Katze aus dem Sack: «Es gibt bereits Gesuche für die Bewilligung von sulfoxaflorhaltigen Pflanzenschutzmitteln.» Weitere Informationen gibt Félix nicht. Selbst die Namen der gesuchstellenden Pestizidkonzerne sind geheim: «Wir können keine Information über den Gesuchsteller bereitstellen», erklärt Félix.

Kämpferisch im Dienste der Pestizidlobby

Wie Infosperber bereits mehrmals kritisiert hat, ist das Schweizer Zulassungsverfahren für Pestizide eine Black-Box und alles andere als transparent (siehe: Landwirtschafts-Amt im Netz der Pestizidindustrie). Seit Februar 2018 gibt es jedoch einen Lichtblick: Laut Bundesgericht gilt das Verbandsbeschwerderecht der Umweltorganisationen auch bei Bewilligungsverfahren für Pestizide.

Weil das BLW dem WWF die Akteneinsicht und die Parteistellung in Bewilligungsverfahren für Pestizide hartnäckig verweigerte, reichte der WWF im Januar 2016 Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht ein und bekam Recht.

Doch das Departement von Wirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann, wo das BLW angesiedelt ist, gab sich im Dienst der Pestizidlobby kämpferisch, und zog im Juni 2017 gegen den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts vor Bundesgericht. Aber auch dort wurden die Geheimniskrämer des BLW im Februar 2018 unsanft zurückgepfiffen, sodass ab sofort das Verbandsbeschwerderecht der Umweltorganisationen auch bei Bewilligungsverfahren für Pestizide gilt.

Mit weiteren Ostruktionen ist zu rechnen

Über die Art der Akten, in welche die Umweltverbände Einblick nehmen dürfen, hat sich das Bundesgericht nicht geäussert. Aber es ist mit weiteren Obstruktionen des BLW zu rechnen, wie dies beispielsweise auch in Deutschland der Fall ist (siehe Kasten unten), insbesondere was die geheimen Studien der Pestizidhersteller betrifft. Infosperber bleibt dran.

Artikel Infosperber (6.12.2018)

 

EU und Deutschland: Intransparenz von Behörden und Pestizid-Industriektm. Sulfoxaflor wurde von der EU-Kommission bereits 2015 zugelassen, obwohl laut dem «Umweltinstitut München» «der Herstellerkonzern DowAgroSciences wichtige Unterlagen über die Auswirkungen auf Bestäuber wie Hummeln und Bienen noch gar nicht geliefert hatte.» Seither kamen sulfoxaflorhaltige Pestizide in mehreren EU-Ländern zur Anwendung, obwohl grosse Fragezeichen über die Auswirkungen von Sulfoxaflor auf Bienen und Hummeln bestehen.Christine Vogt vom «Umweltinstitut München» wollte von der EU-Kommission Auskunft über das neue Insektizid Sulfoxaflor, das die Pestizidindustrie als Ersatz für die bisherigen Bienengifte (Neonicotinoide) anbietet. Doch sie erhielt nur stark eingeschwärzte Unterlagen, die laut «Frontal 21» für «eine wissenschaftliche Überprüfung nicht geeignet» sind. Gegenüber «Frontal 21» drückte Vogt ihre Empörung über die EU-Kommission wie folgt aus:

«Wir finden das Verhalten der EU-Kommission unmöglich. Ausserdem untergräbt die Kommission ihr eigenes Vorhaben, transparenter zu werden. Es ist eindeutig, dass die Interessen von Chemie, Industrie und Pestizidherstellern über die Interessen von Umweltschutz gestellt werden.»

Die EU-Kommission stellte sich hinter den Pestizidkonzern «DowDupont», wenn sie gegenüber «Frontal 21» erklärte:

«Auf Grund des Einspruchs von Dow..., die Dokumente veröffentlichen zu dürfen, weigert sich die Generaldirektion Gesundheit und Lebensmittelsicherheit die Dokumente (…) offenzulegen.»

Deutsche Justiz pfeift Behörde zurück

In Deutschland ist das «Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit» (BVL) für die Bewilligung von Pestiziden zuständig und in dieser Funktion besonders verschwiegen. Unter dem Vorwand des «Geschäftsgeheimnisses» wollte das BVL dem «Umweltinstitut München» nicht einmal bekannt geben, ob überhaupt Gesuche von Pestizidfirmen hängig sind.Erst als das Verwaltungsgericht Braunschweig das BLV zur Information zwang, erfuhr die Öffentlichkeit, dass mehrere Anträge auf Zulassung von sulfoxaflorhaltigen Pestizidmischungen vorliegen. Doch auf die Dokumente wartet das «Umweltinstitut München» laut «Frontal 21» bis heute.