Ein Ende mit Schrecken für die zweitgrösste Schweizer Bank: Vor einem Gericht in Alexandria im US-Bundesstaat Virginia hat sich die Credit Suisse am Montag der Beihilfe zum Steuerbetrug für schuldig erklärt. Dies kostet die Grossbank umgerechnet rund 2,3 Milliarden Schweizer Franken – eine Rekordbusse, selbst für amerikanische Verhältnisse.
Artikel von der Luzerner Zeitung (20.5.2014)
Das Rätselraten hat ein Ende. Mit einem öffentlichen Schuldeingeständnis zog die Credit Suisse AG gestern Montag vor einer Bundesrichterin in Alexandria (Virginia) einen Schlussstrich unter die seit mehr als drei Jahren andauernden Ermittlungen wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung. Kurz nach 18 Uhr (Lokalzeit) genehmigte Richterin Rebecca Beach Smith, 1989 durch den republikanischen Präsidenten George Bush ernannt, den umfangreichen Vergleich zwischen dem amerikanischen Justizministerin und der Schweizer Grossbank. Und seither gilt die CS, gegründet im Jahr 1856, als vorbestraft.
«Keine finanzielle Institution steht über dem Gesetz.»
In dem Vergleich gesteht die Credit Suisse ein, zusammen mit den (mittlerweile nicht mehr operativ tätigen) Tochtergesellschaften Clariden Leu und Credit Suisse Fides, jahrelang gegen amerikanische Strafgesetze verstossen zu haben. Dieses Fehlverhalten, an dem angeblich Hunderte von Angestellten beteiligt gewesen waren, kostet die Bank nun die stolze Summe von 2,615 Milliarden Dollar. Dies gab Justizminister Eric Holder am Montag, nach Abschluss der Gerichtsanhörung, in Washington bekannt. Noch nie sei ein Unternehmen in den USA in einem strafrechtlichen Verfahren zu einer höheren Busse verknurrt worden, sagte der Demokrat. Dies zeige, dass es dem Justizministerium ernst sei. «Keine finanzielle Institution, unabhängig von ihrer Grösse oder ihrer globalen Verbreitung, steht über dem Gesetz», sagte Holder.
Die stolze Busse setzt sich aus drei Teilen zusammen: 1,8 Milliarden Dollar kommen dem Justizministerium zu, das dieses Geld dem Finanzministerium weiterreichen wird. Die Summe dient unter anderem dazu, die Einkommensausfälle der Steuerverwaltung IRS – die von den Ermittlungsbehörden auf 666,5 Millionen Dollar geschätzt werden – zu decken. 715 Millionen Dollar bekommt die Aufsichtsbehörde des Staates New York, das State Department of Financial Services. Und 100 Millionen Dollar muss die Credit Suisse an die Federal Reserve überweisen; die Notenbank nimmt für national tätige Institute gewisse Aufsichtsfunktionen wahr. Hinzu kommen personelle Konsequenzen: Die Aufsichtsbehörden in Washington und New York gaben die Order durch, dass sich die Credit Suisse von insgesamt neun Angestellten trennen müsse, die amerikanische Steuerhinterzieher beraten hatte.
Prozess hätte der CS das Genick brechen können
Im Gegenzug verzichtet das Justizministerium darauf, den Garaus zu machen. Die Anklagebehörde verzichtete auf eine formelle Anklageerhebung und einen Prozess, im Wissen darum, dass ein solches Manöver der Bank hätte das Genick brechen können. Allerdings bedeutete dies nicht, dass dem Justizministerium die Beweise für ein erfolgreiches Verfahren fehlen würden, hiess es am Montag in Washington. Kursorisch sind diese Beweise in einem 16 Seiten zählenden Dokument aufgelistet, das den Namen «Statement of Fact» (auf Deutsch: Sachverhaltsdarstellung) trägt. Darin wird beschrieben, wie die Credit Suisse und ihre Tochtergesellschaften seit Jahrzehnten US-Steuerflüchtlinge betreute. Interessant ist allerdings, dass es den Anklagebehörden anscheinend nicht gelungen ist, das genaue Ausmass dieses systematischen Betrugs offenzulegen. Zwar ist an einer Stelle die Rede davon, dass die Credit Suisse im Jahr 2006 22‘000 US-Kunden mit einem Vermögen von rund 10 Milliarden Dollar betreute. Ausdrücklich heisst es aber in derselben Passage, dass sich diese Summe aus «deklarierten und undeklarierten Konten» zusammensetze. In der Strafanzeige («criminal information»), die am Montag durch die Anklagebehörde veröffentlicht worden war, sind bloss zwei Fälle von Kunden aufgeführt, die mit Hilfe der CS ihr Geld vor dem Fiskus versteckten.
CS vernichtete wissentlich Unterlagen
Justizminister Holder sagte am Montag, die Busse reflektiere zum einen das Ausmass des Fehlverhaltens der CS. Ins Gewicht sei aber auch gefallen, dass die Bank jahrelang die Aufsichtsbehörden getäuscht und wissentlich Unterlagen vernichtet habe. Eine interne Untersuchung, die von der CS nach dem formellen Beginn der US-Ermittlungen im Jahr 2010 in die Wege geleitet worden war, nannte Holder «beschämend mangelhaft». Dennoch fordert das Justizministerium keine personellen Konsequenzen auf der Teppichetage. Auf die entsprechende Frage eines Journalisten sagte Cole an der Pressekonferenz, die Personalpolitik der Credit Suisse sei Sache der Aufsichtsbehörden, des Verwaltungsrates und der Aktionäre. Auf die Frage, ob weitere Anklagen gegen CS-Manager möglich seien – 2011 wurden insgesamt acht CS-Angestellte in Alexandria angeklagt –, sagte Cole: «Darüber sprechen wir nicht.» CS-Konzernchef Brady Dougan seinerseits entschuldigte sich in einer am Montag publizierten Medienmitteilung für das Fehlverhalten der Grossbank. Nun schaue die Credit Suisse aber in die Zukunft.
Amerikanischer Jurist unterschreibt Eingeständnis
Bis zuletzt war in der Schweiz spekuliert worden, wer für die Credit Suisse das historische Eingeständnis unterschreiben würde. Die Namen von Konzernchef Brady Dougan und Verwaltungsratspräsident Urs Rohner fielen immer wieder. Am Montagabend – zu einem Zeitpunkt, an dem das Gerichtsgebäude in Alexandria (Virginia) normalerweise bereits geschlossen ist – fiel diese undankbare Rolle aber einem bisher unbekannten amerikanischen Juristen zu, der in der Credit Suisse-Filiale in New York arbeitet. Fein säuberlich setzte Alan Reifenberg, der seit Juni 2006 auf der Lohnliste der CS steht, seine Unterschrift unter das umfangreiche Dokumentenpaket. Zu diesem Schritt habe ihn der Verwaltungsrat der CS ermächtigt, erklärte Reifenberg.
Reaktion des Bundesrates
In einer Stellungnahme hat sich am späten Montag auch der Bundesrat zum Schuldeingeständnis der Credit Suisse zu Wort gemeldet. Die Landesregierung habe die Einigung «zur Kenntnis» genommen, heisst es im Communiqué, und begrüsse, dass «mit dieser Vereinbarung eine Lösung gefunden werden konnte, die den langjährigen Konflikt» beende. Dies sei auch von Bedeutung, da mit der vorliegenden Lösung kein Lizenzentzug in den USA verbunden sei, und «die Anwendung von Notrecht vom Tisch ist». Tatsächlich räumte der stellvertretende Justizminister James Cole am Montag ein, dass mit der Einigung keine Übergabe von Kundennamen durch die Credit Suisse an die USA verbunden sei. Vielmehr werde das Justizministerium den Rechtsweg begehen, und Schweizer Gesetze berücksichtigen. Andererseits befänden sich nun derart viele Informationen in den Händen des Justizministeriums, dass die Jagd auf Steuersünder deutlich erleichtert werde, sagte Cole sinngemäss.
Artikel Luzerner Zeitung (20.5.2014)