Schweizer Präzisionswaffe gegen die Rohingya

Laut dem Tages-Anzeiger (7.10.2018) bewilligt der Bund die Lieferung von Scharfschützengewehren in eine indische Konfliktregion direkt neben Burma.

Polizist aus Mizoram mit Schweizer Scharfschützengewehr. Foto: @indiandefence11

Stolz posiert der indische Polizist mit dem Scharfschützengewehr. Schweizer Qualität, geliefert von der Thuner Firma B&T. 11'000 Franken kostete das Exemplar, fünf davon besitzt das Korps. «Ein Teil der ersten Ladung», so die Zeitung «Sentinel» letzte Woche. Insgesamt wolle die Polizei 80 Stück. «Um den wachsenden Terror der Rebellen im Bundesstaat Mizoram zu bekämpfen.»

Separatisten kämpfen im Nordosten Indiens für Unabhängigkeit. 4040 Tote forderte der Konflikt laut South Asia Terrorism Portal in den letzten zehn Jahren – ein Drittel von ihnen Zivilisten. Die Gewehre sollen aber auch zum Grenzschutz dienen. Mizoram liegt direkt neben Burma. Dem Land, aus dem schon über 900'000 Rohingya flüchteten. In Indien sind sie nicht willkommen: Die Polizei stockte das Personal an der Grenze im Sommer auf, schafft aktuell Flüchtlinge trotz Kritik der UNO unter Zwang zurück.

Seco äussert sich nicht

Die Schweizer Lieferung gelangte völlig legal in dieses Krisengebiet: «Wir bestätigen, dass wir 2018 mit einer Exportbewilligung des Staatssekretariats für Wirtschaft fünf Repetiergewehre mit Zubehör an die Sondereinheit der Mizoram Police geliefert haben», schreibt B&T auf Anfrage. Das Aussendepartement und die Schweizer Botschaft hätten den Kunden vorgängig überprüft. «Ein Angebot für eine grössere Menge von Repetiergewehren wurde bisher weder diskutiert noch erstellt.»

Die Bewilligung aus Bern wirft Fragen auf. Denn die Verordnung für Kriegsmaterial verbietet jeglichen Export, «wenn das Bestimmungsland in einen internen oder internationalen bewaffneten Konflikt verwickelt ist». Das Seco äussert sich nicht zum Fall. «Im Rahmen der Gesuchsprüfung wird jedes Bestimmungsland geprüft», sagt Kommunikationsleiterin Antje Baertschi. Für Indien gelte eine differenzierte Bewilligungspraxis, die je nach Art des Materials, je nach Region und Endverwender variieren könne. «Grundsätzlich ist das Land aber weder in einen internen noch in einen internationalen bewaffneten Konflikt im Sinne der Kriegsmaterialverordnung verwickelt.»

Lieferungen für 100 Millionen Franken an umstrittene Staaten

Internationale Gremien urteilen anders. Laut Arbeitsgemeinschaft Kriegsursachenforschung ist Indien ein Krieg führender Staat. Und auf dem Global Peace Index resultiert nur Platz 136 von 163. Konflikte gibt es nicht nur im Nordosten. Extremistische Linke verüben laufend tödliche Anschläge. Und Kashmir ist zwischen Indien und Pakistan umkämpft. «Es ist eine Frage der Definition», sagt Marco Sassòli, Direktor der Geneva Academy of Human Rights. «Für uns ist eine Intensität erreicht, sodass wir klar von bewaffneten Konflikten sprechen.» Der Bund sehe dies anders. «Wie für andere Staaten.»

Die Geneva Academy listet neben Indien auch für Pakistan, Thailand, den Libanon oder die Türkei bewaffnete Konflikte auf. Das Seco aber bewilligte 2017 Exporte von Waffen für knapp 104 Millionen Franken in diese Staaten.

Bundesrat will Lockerung, Allianz droht mit Volksinitiative

Nun will der Nationalrat den Bundesrat entmachten. Letzte Woche sprach er sich dafür aus, dass neu das Parlament die Kriterien für Waffenexporte bestimmt. Noch 2018 entscheidet der Ständerat. Auslöser war, dass der Bundesrat Exporte in Bürgerkriegsländer ermöglichen wollte. «Offensichtlich ist das heute schon der Fall», sagt BDP-Präsident Martin Landolt. «Da werden Länder beliefert, die eindeutig bewaffnete Konflikte führen.» Eine Lockerung sei nicht angezeigt. «Nur eine Verschärfung kann das Risiko verkleinern, dass Schweizer Waffen in falsche Hände geraten.» Landolt ist in der Allianz gegen Waffenexporte in Bürgerkriegsländer. Sie hält eine Volksinitiative bereit, sollte die Lockerung durchkommen.

Seco-Sprecherin Baertschi hält fest: «Die Definitionen eines bewaffneten Konflikts unterscheiden sich je nach Institution stark und hängen vom Analysefokus der Institution ab.» Die Schweiz beurteile nach völkerrechtlichen Grundlagen und der dazugehörigen internationalen Rechtsprechung. In die Türkei bewillige man aktuell zum Beispiel keine Exporte. «Eine Ausnahme besteht für Ersatzteillieferungen zu Flugabwehrsystemen und Einzelwaffen zu privaten oder sportlichen Zwecken für Diplomaten», sagt Baertschi. Nach Pakistan habe man 2017 nur Ersatzteile bewilligt, nach Thailand unter anderem Flugabwehrsysteme.

«Immer wieder wird argumentiert, man wolle keine Handgranaten oder Gewehre liefern, sondern ‹nur› sogenannte Defensivwaffen», sagt Lewin Lempert, Sekretär der Gruppe für eine Schweiz ohne Armee. Der Fall in Indien beweise das Gegenteil. «Das einzelne Gesuch wird nicht tiefgründig angeschaut. Sonst wäre schnell klar geworden, dass eine Lieferung an diese Polizei höchst fragwürdig ist.»

Artikel aus dem Tages-Anzeiger (7.10.2018)

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