Schweizer Pensionskassenkapitalismus abschaffen!

Die 2. Säule erweist sich immer mehr als eine Fehlkonstruktion. Seit Jahren sinken die BVG-Renten, vor allem Frauen werden in diesem Altersvorsorgesystem benachteiligt. Mit ihren Anlagestrategien tragen die Schweizer Pensionskassen darüber hinaus zu einem Raubbau an Mensch und Natur bei. Es wird Zeit für einen grundlegenden Systemwechsel: Es braucht einen Ausbau der AHV zur Volkspension.

Artikel von Sozialismus.ch (1.10.2023)

Die durch die Arbeiter:innenbewegung erkämpften sozialen Errungenschaften und die Einrichtungen des «Sozialstaats» haben zur Stabilisierung kapitalistischer Gesellschaften beigetragen. Die Sozial- und Krankenversicherung sowie die Altersvorsorge federn individuelle und gesellschaftliche Notlagen vor allem in Krisenzeiten ab und tragen dazu bei, dass kranke, alte und arbeitslose Menschen nicht unmittelbar (!) verarmen. Gleichzeitig trägt die Einrichtung dieser Sicherungssysteme dazu bei, dass die ausbeuterische Lohnarbeit als Mittel zur Existenzsicherung anerkannt wird. Darum haben auch die Unternehmen ein Interesse an einem Mindestmass an sozialer Sicherheit. Die Finanzierung der sozialen Infrastruktur erfolgt über Abgaben auf Löhne. Diese gelten für die Unternehmen als «Lohnnebenkosten». Unter dem Druck der Konkurrenz und um ihre Gewinne zu erhöhen, wollen (und müssen) die Unternehmer:innen die Löhne und damit auch die «Lohnnebenkosten» senken beziehungsweise niedrig halten. Wie umfangreich die «soziale Infrastruktur» ist, wie sie organisiert ist, wer welchen Zugang zu ihr hat und wer sie bezahlt, ist also eine Frage der gesellschaftlichen Kräfteverhältnisse. Umfang und Qualität der sozialen Infrastruktur sind darum auch permanenter Gegenstand des Klassenkampfes. Gleichzeitig beeinflusst die Ausgestaltung der sozialen Infrastruktur auch den gesellschaftlichen «Stoffwechsel» mit der Natur. Die private Altersvorsorge in der Schweiz (2. Säule) ist hierfür ein anschauliches Beispiel.

Das Kapitaldekungsprinzip ist eine Fehlkonstruktion

Die 2. Säule erweist sich 50 Jahre nach der historischen «Volkspension» oder der «Drei-Säulen»-Abstimmung von 1972 und vierzig Jahre nach der Annahme des BVG-Gesetzes von 1982 als eine Fehlkonstruktion. Mit dem Kapitaldeckungsprinzip wurden die Arbeitnehmer:innen in der Schweiz zwangsweise von den Geschäften der internationalen Finanzmärkte abhängig gemacht. (1) Die Immobilienkrisen der 1990er-Jahre, die Spekulationskrisen von 2001 und 2008 und die Negativzinsen der Nationalbank haben die Renditen der Kassen immer wieder gedrückt. Seit Jahren sinken die BVG-Renten. Zudem wurde der Gender Gap in der 2. Säule noch immer nicht behoben. Darüber hinaus werden Lohnabhängige in diesem System systematisch gegeneinander ausgespielt. Lohnabhängige, die in einen Fonds einbezahlt haben, erhalten ein unmittelbares Interesse an der Ausbeutung anderer Lohnabhängiger. Die Lohnabhängigen spalten ihr Interesse also in das der Aktionär:in, die eine gute Rente will, und in das des Lohnabhängigen, der einen guten Lohn, gute Arbeitsbedingungen und eine sinnvolle Arbeit möchte. Doch diese Ziele schliessen einander unter den Bedingungen der privaten Profitmaximierung und der Konkurrenz aus.

Durch die Funktionsweise der 2. und 3. Säule sind grosse Teile der Schweizer Bevölkerung über ihre Altersvorsorge an die Interessen und die Logik der Finanzmärkte gebunden.

Auch 2022 war kein gutes Jahr für die Pensionskassen. Der Krieg in der Ukraine, die Energiekrise und die hohe Inflation belasten die berufliche Vorsorge. Sie beeinflussen die Rendite und damit die Verzinsung der Alterssparguthaben. Aufgrund der hohen Inflation werden die Versicherten gleich doppelt bestraft. Denn neben dem tieferen Kapitalertrag auf ihrem Sparguthaben schlägt auch die hohe Teuerung negativ zu Buche; die Guthaben in den Pensionskassen verlieren real an Wert. (2)

So dürftig die Renten für viele Arbeitnehmer:innen ausfallen; das Anlagevolumen der 2. Säule beläuft sich inzwischen auf 1,2 Billionen Franken. Vom Geschäft mit den Pensionskassen profitieren die Betreiber von Sammelstiftungen, Asset Manager, Immobiliengesellschaften, Lebens- und Rückversicherer. Dazu kommt eine Horde von Vermittler:innen, Expert:innen und Anlagespezialist:innen. Jeder siebte Rentenfranken versickert Jahr für Jahr in der Vermögens- und Kassenverwaltung.

Auch global ein gescheitertes System

Die Zeiten, als die Weltbank die Privatisierung der Altersvorsorge forcierte und die Schweiz als Musterknaben in dieser Disziplin preisen konnte, scheinen endgültig vorbei zu sein. Der Internationale Währungsfonds IMF setzte dieses neoliberale Modell ab den 1980er Jahren in vielen Schwellenländern durch, zuerst in Chile unter dem Diktator Augusto Pinochet, der durch einen CIA-unterstützten Coup gegen den demokratisch gewählten sozialistischen Präsidenten Salvador Allende an die Macht kam. (3)

Aus der Perspektive der Arbeitnehmer:innen ist allerdings klar, dass diese Privatisierungsmodelle überall gescheitert sind. Sie haben zu einer Rentenkrise und Staatsverschuldung in vielen Ländern Lateinamerikas und Osteuropas geführt. Besonders betroffen sind Argentinien und Chile. Um die Vorschläge der Weltbank ist es inzwischen still geworden. Die Internationale Arbeitsorganisation ILO veröffentlichte 2019 einen Bericht, in dem sie eine Rücknahme der privatisierten Altersvorsorge fordert («Reversing Pension Privatizations»).

In der Schweiz wurde das Kapitaldeckungsprinzip der 2. Säule in den 1970er-Jahren mit dem Versprechen eingeführt, mit dem Geld könnten Wohnungen gebaut und Infrastrukturvorhaben finanziert werden. Das war noch vor der Wende zum finanzialisierten Kapitalismus. (4) In diesem mangelt es nicht an Kapital; im Gegenteil. Rar sind profitable Anlagemöglichkeiten. Der Anlagenotstand in der 2. Säule betrifft nun nicht nur die Schweizer Lohnabhängigen; er hat auch gravierende Auswirkungen auf das Klima, die Ernährungssouveränität, Umwelt und Biodiversität im Globalen Süden.

Der Schweizer Pensionskassenkapitalismus befördert die Abholzung tropischer Wälder

Weltweit fluten die schnell wachsenden Assets der Pensionskassen aus dem Globalen Norden die internationalen Finanzmärkte. Heute verwalten die Pensionsfonds der Welt ein Vermögen von schätzungsweise 52 Billionen US-Dollar. Die Schweiz gehört neben den USA, Grossbritannien, Japan, Australien, den Niederlanden und Kanada zu den sieben grössten Kapitalgebern.

Da es wenig lukrative Anlagemöglichkeiten auf den globalen Finanzmärkten gibt, fliesst ein zunehmender Anteil der Pensionsfondsgelder in Bereiche wie Land- und Forstwirtschaft, Private Equity, Immobilien, und andere sogenannte alternative Anlagen. Darüber hinaus sind Anlagen in «grünen» Sektoren ein zunehmend attraktives Angebot für Pensionsfondsmanager, die unter Druck stehen, etwas gegen die Klimakrise zu unternehmen. Die Finanzakteure, die entsprechende Deals verkaufen, bewerben diese bewusst als «nachhaltige» und «sozial verantwortliche» Investition. Sie vermarkten Geschäfte dieser Art zum Beispiel auch wegen ihres Potenzials, Kohlenstoff-Kompensationen zu generieren. Und die Propaganda funktioniert, trotz der offensichtlich gegenteiligen Effekte.

Ein aktueller Bericht von Greenpeace («Die Pensionskassen, die Abholzung und die Klimakrise», August 2022) geht davon aus, dass Schweizer Pensionskassen 2021 mit mindestens 60 Milliarden Franken an Unternehmen beteiligt waren, die in hohem Masse für die Abholzung tropischer Wälder verantwortlich sind. In Südamerika und Australien werden Wälder oft für die Rinderzucht gerodet oder abgebrannt. Auf den Weideflächen werden später Soja für Tierfutter oder Agrotreibstoffe angebaut; Bewirtschaftungsformen, die sich als «grüne» Anlage vermarkten lassen. In Asien ist der Haupttreiber der Waldzerstörung die industrielle Palmölproduktion. Andere Wälder werden für die Papierproduktion gerodet. Auch Kakao- und Kaffeeanbau, der Bedarf nach Kautschuk sowie der Bergbau (5) setzen die Wälder unter Druck. Werden Waldflächen gerodet oder abgebrannt, werden oftmals auch Kleinbäuer:innen und Indigene von ihrem Land vertrieben und verlieren ihre Lebensgrundlage. Auch die Biodiversität leidet, Tier- und Pflanzenarten verschwinden unwiederbringlich.

Die in diese Sektoren investierte Summe entspricht, laut Greenpeace, mindestens 5% der Schweizer Vorsorgegelder. Für eine durchschnittlich versicherte Lohnarbeitende bedeutet das, dass ihre Pensionskasse bis zum Renteneintritt rund CHF 40 000 des ersparten Kapitals in Unternehmen investiert hat, die durch ihre Geschäfte zur Zerstörung tropischer Wälder beitragen. Die Resultate im Bericht sind mit «mindestens» versehen, weil davon auszugehen sei, dass die Schweizer Pensionskassen noch mit weit höheren Beträgen in Unternehmen involviert seien, die die Zerstörung tropischer Wälder vorantreiben. Denn aller Voraussicht nach seien weitere Milliarden einerseits in Anleihen der gleichen Unternehmen angelegt, andererseits in Staatsanleihen von Ländern, welche durch eine mangelhafte Gesetzgebung oder fehlende Kontrollen der Abholzung ihrer tropischen Wälder Vorschub leisten. (6)

Mit Geschäften wie diesen verschärfen und beschleunigen die Schweizer Pensionskassen die Klimakrise. Beispiel Amazonas: Erst in diesem Jahr ist eine neue Studie erschienen, die davon ausgeht, dass der Amazonas, der seit Jahren an Fläche verliert (7), bald einen Kipppunkt erreichen könnte. Werde die weitere Abholzung nicht gestoppt, könnten sich Teile des Waldes nicht mehr auf natürliche Weise regenerieren; sie würden sich in eine Savanne verwandeln. Aus dem Amazonas als wichtige Kohlenstoffsenke könnte auf diese Weise eine gigantische Kohlenstoffquelle werden. Diese Veränderungen hätten nicht nur gravierende Auswirkungen auf das Klima (z. B. Niederschläge, Trockenperioden) in Zentral- und Südamerika, sondern auch global.

Fazit: Zurück zum Umlageverfahren!

Durch die Funktionsweise der 2. und 3. Säule (Kapitaldeckungsverfahren) sind grosse Teile der Schweizer Bevölkerung über ihre Altersvorsorge an die Interessen und die Logik der Finanzmärkte gebunden. Zur Erfüllung ihrer Rentenversprechen müssen die Pensionskassen risikoreiche Investitionen vornehmen, weil andere Anlagen kaum mehr die notwendigen Renditen abwerfen. Dadurch investieren die Kassen auch in Bereiche, die für die Zerstörung und den Raubbau an der Natur, für die Beschleunigung der Klimakatastrophe und zudem für steigende Mieten verantwortlich sind. Die Lösung dieses Problems besteht nicht in Nachhaltigkeitslabeln und «grünen» Anlagen, denn die kapitalistische Logik basiert grundsätzlich auf der Ausbeutung von Mensch und Natur. (8)

Die AHV kann dank des Umlageverfahrens (9) mit einem viel kleineren Ausgleichsfonds funktionieren. Ihre Verwaltung ist viel günstiger. Sie setzt die Schweizer Bevölkerung viel weniger den Risiken der volatilen Finanzmärkte und den Begehrlichkeiten des Finanzsektors aus und beteiligt sich nicht an Land-Grabbing und der Vertreibung von Kleinbäuer:innen im Globalen Süden. Ein Ausbau der AHV zur Volkspension würde – so lange es noch das System der Lohnarbeit gibt – die sicherste Finanzierungsgrundlage bieten, um dem Bedürfnis nach einem würdigen Lebensabend für alle Mitglieder der Gesellschaft nachzukommen. Vor allem Frauen würden von diesem «Zurück» zur AHV (als alleiniger «Säule») profitieren (10). Und niemand müsste fürchten, dass ihre/seine zukünftigen Rentenansprüche für die Abholzung tropischer Regenwälder benützt werden.

Artikel von Sozialismus.ch (1.10.2023)

Fussnoten/Quellen:

(1) Das Kapitaldeckungsprinzip funktioniert im Prinzip wie ein Sparkonto: das einbezahlte Geld wird am Kapitalmarkt angelegt. Gibt es dort wenig lukrative Anlagemöglichkeiten, bleibt die Rendite gering. Die AHV funktioniert im Gegensatz dazu nach dem Umlageverfahren: die einbezahlten Gelder werden direkt an aktuelle Bezüger ausbezahlt.

(2) In nur neun Monaten (von Januar bis September 2022) haben die Kassen ein Minus von 15% verzeichnet. Unter Druck sind alle Anlageformate, also nicht nur Aktien, sondern auch Obligationen (z. B. Staatsanleihen).

In der Schweiz sind über 1’500 Pensionskassen für die berufliche Vorsorge (2. Säule) zuständig. Ende 2020 waren rund 4.4 Mio. Personen obligatorisch bei einer Pensionskasse versichert. Die Arbeitgeber, die entscheiden, in welche Kasse das Geld fliesst, zahlen die Sparbeiträge der Lohnabhängigen direkt monatlich an die Vorsorgeeinrichtung. Ende 2021 betrug der Gesamtwert der Vermögensanlagen der Schweizer Pensionskassen mindestens CHF 1’222 Milliarden, rund 60 Prozent davon waren im Aktien- und Anleihenmarkt investiert. Das sind über CHF 700 Milliarden.

(3) Die «Chicago Boys» (Schüler von Milton Friedman) nutzten Chile unter Pinochet in den 1980er-Jahren als Experimentierfeld für ihre Privatisierungspläne. In den 1990er-Jahren wurde der «Washington Consensus» zum weltweiten Standard für Austeritätsprogramme der verschuldeten Länder und die Privatisierung der Altersvorsorge nach dem Modell der Weltbank eine Bedingung für den Zugang zu den Krediten des Internationalen Währungsfonds. Der Bericht «Averting the Old Age Crisis» der Weltbank empfahl 1994 weltweit ein Dreisäulenmodell nach Schweizer Vorbild.

(4) Es gibt keine einheitliche Definition des Begriffs Finanzialisierung. Allgemein ist damit die wachsende Bedeutung des Finanzkapitals und der Finanzmärkte für alle Wirtschaftsbereiche gemeint.

(5) Zum Beispiel der Abbau seltener Erden, die für den Umbau des Verkehr- und Energiesystems benötigt werden.

(6) Die Daten, die Greenpeace nun veröffentlicht hat, sind über komplizierte Hochrechnungen und Schätzungen entstanden. In welche Branchen und Unternehmen die Pensionskassen ihr Geld investieren, bleibt weitgehend unklar; die Kassen sind nicht zur Transparenz verpflichtet.

(7) In den 1970er Jahren umfasste der Amazonas noch ein Gebiet von mehr als sechs Millionen Quadratkilometern. Durch Abholzung ist der Wald bereits um mindestens 15 Prozent geschrumpft. In Brasilien, das mehr als die Hälfte des Waldes umfasst, sind mehr als 19 Prozent verschwunden.

(8) Darüber hinaus sind die meisten dieser «grünen» Anlagen nichts anderes als «Greenwashing».

(9) Die AHV wird nach dem Umlageverfahren finanziert: Die wirtschaftlich aktive Generation finanziert die Rentnerinnen und Rentner. Die eingenommenen Beiträge werden unmittelbar zur Finanzierung der Leistungen verwendet, also «umgelegt». Es wird kein Geld angespart. Kurzfristige Einnahmenschwankungen gleicht der AHV-Ausgleichsfonds aus. Allerdings macht das Umlageverfahren die für Renten zur Verfügung stehende Finanzmasse abhängig von der Summe der im Land jeweils aktuell erarbeiteten und bezahlten Löhne; und damit zu einer sehr flexiblen Grösse. So teilen die Rentner:innen auch im Alter das Schicksal der lohnabhängigen Klasse, der sie während ihrer aktiven Jahre angehört haben. Ihre Versorgung ist in doppelter Weise an den Lohn geknüpft: Erstens an den Gesamtlohn, den die aktiven Teile des Versicherten-Kollektivs jeweils verdienen und zweitens an den individuellen Lohn, den der/die Versicherte während seines/ihres Arbeitslebens verdient hat.

(10) Die am 25. September knapp angenommene Vorlage zur «AHV 21» ist eine reine Abbauvorlage – diesmal ausschliesslich auf Kosten der Frauen. Allein in den kommenden 10 Jahren sollen die Frauenrenten um 7 Milliarden gekürzt werden. Denn die nun beschlossene Erhöhung des Rentenalters ist nichts anderes als eine Rentenkürzung. Gemessen am Medianeinkommen (die Hälfte verdient mehr, die Hälfte weniger), macht das pro Frau 26 000 Franken aus. Oder anders gesagt: die Erhöhung des Rentenalters um ein Jahr entspricht einer lebenslangen Rentensenkung um 5,6 Prozent. Dabei sind die Renten der Frauen bereits heute um ein Drittel kleiner als jene der Männer. Der grösste Teil der Rentenlücke entsteht bei den Pensionskassen. Dort sind Frauenrenten 63 Prozent tiefer als Männerrenten. In der AHV ist die Rentenlücke kleiner, auch weil ein Teil der unbezahlten Betreuungsarbeiten, die Frauen in viel grösserem Mass leisten als Männer, zur Rentenbildung beiträgt. Darum ist die AHV gerade für Frauen zentral zur Alterssicherung. Von den heute erwerbstätigen Frauen sind 23 Prozent ausschliesslich in der AHV fürs Alter versichert.

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