Als Vertreter der Pharmabranche reicht Roche am Mittwoch eine Verfassungsbeschwerde gegen das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz ein.
Artikel von Nau.ch (26.5.2023)
Das Wichtigste in Kürze:
- Roche wehrt sich gegen das deutsche Krankenkassengesetz von Karl Lauterbach (SPD).
- Damit will der Arzneikonzern vor allem die Erhöhung der Herstellerrabatte verhindern.
- Das Gesetz soll ein Milliardenloch in der Gesetzlichen Krankenversicherung stopfen.
Der Arzneikonzern Roche hat als erster Vertreter der PharmabrancheVerfassungsbeschwerde gegen das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) eingelegt. Das sagte eine Unternehmenssprecherin am Donnerstag auf Anfrage.
Die Eingabe beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe sei am Mittwoch erfolgt und richte sich unter anderem gegen die Erhöhung der Herstellerrabatte. Aus Karlsruhe gab es zunächst keine Bestätigung, dass die Beschwerde eingegangen ist. Zuvor berichtete das Nachrichtenportal «The Pioneer».
Roche sehe in dem Gesetz einen «nicht gerechtfertigten Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit sowie den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz». Lauterbach hatte das Gesetz auf den Weg gebracht, um ein Milliardenloch in den Kassen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu stopfen. Unter anderem wurden die Herstellerrabatte, die Unternehmen den gesetzlichen Krankenkassen gewähren müssen, für dieses Jahr erhöht.
Konsequenzen für Patienten
Neben Roche hatten viele andere Branchenvertreter, darunter etwa Boehringer Ingelheim, laute Kritik an dem Gesetz geübt. Sie sehen die Innovationskraft der Branche in Gefahr und warnten vor Konsequenzen auch für Patienten.
Nach früheren Angaben des Verbands forschender Arzneimittelhersteller (VFA), kosten allein die verschärften Preisabschläge die Branche 1,5 Milliarden Euro. Dazu kommen weitere Milliardenkosten, etwa im Zuge von verlängerten Preismoratorien für Arzneien.
VFA-Präsident Han Steutel begrüsste am Donnerstag den Vorstoss von Roche und sprach von «gesetzgeberischen Schnellschüssen». Diese ruinierten «im Vorbeigehen» einen etablierten Gesetzesrahmen und gehörten in Karlsruhe überprüft, so Steutel. Das Erstattungssystem für Innovationen sei «systemwidrig durcheinandergewirbelt worden».
Artikel Nau.ch (26.5.2023)