Profit bei Fusion: Börsenkenner wegen Insiderhandels verurteilt

Ein Insider wird zu einer leichten Busse verurteilt. Für die Bundesanwaltschaft ist es dennoch ein Etappensieg.

Der 53-jährige Portfoliomanager und sein Anwalt glänzten bei der Urteilsverkündung am Dienstag vor dem Bundesstrafgericht durch Abwesenheit. Den mündlichen Ausführungen von Bundesstrafrichter Stefan Heimgartner folgten lediglich Werner Pfister, Staatsanwalt des Bundes, und ein Mitarbeiter.

Vordergründig müsste das Verdikt des Gerichts der Bundesanwaltschaft wenig Freude bereiten. Die 31-seitige Anklageschrift versuchte nachzuweisen, dass der Portefoliomanager im Zeitraum von 2013 bis April 2014 in sechs Fällen Insiderinformationen über Holcim für Wertschriftengeschäfte genutzt hatte. In einem davon ging es um die Fusion des Schweizer Zementriesen mit dem französischen Konkurrenten Lafarge. Die entscheidenden Tipps dazu soll der Portfoliomanager von einem Primärinsider, also einer Person im innersten Zirkel der Unternehmen, erhalten haben. Auf diese Weise habe der Angeklagte für sich, seine Lebenspartnerin und in einem Fall für drei Vermögensverwaltungskunden unrechtmässige Vermögensvorteile von rund zwei Millionen Franken erzielt.

Der Beschuldigte, der früher bei der Bank Bär, bei der UBS und Vontobel gearbeitet hatte, bestritt sämtliche Vorwürfe.