Nestlé: Verfahren wegen Kinderarbeit auf Kakaoplantagen wieder aufgenommen

Immer wieder wird von Kinderarbeit auf den Kakaoplantagen von Côte d´Ivoire berichtet, von denen auch Nestlé seinen Kakao bezieht. Nun gibt es mit Blick auf das Schweizer Unternehmen neue Entwicklungen. Der US Supreme Court hat ein Verfahren zugelassen, das sich mit Nestlé Verantwortung für die Kinderarbeit auf seinen Zuliefer-Plantagen befassen wird.

Die Kläger aus Mali argumentieren, dass Nestlé (neben Cargill und Archer Daniels Midland) Menschenrechtsverletzungen in Côte d´Ivoire durch den Kauf von Kakao gefördert und unterstützt habe. Unternehmen wie Nestlé seien sich des Problems der Kinderarbeit bewusst und kooperierten dennoch mit den Bauern vor Ort.

Ursprünglich war die Klage schon 2005 eingereicht und 2010 mit der Begründung abgewiesen worden, sie falle nicht unter den Aliens Tort Claims Act. Dies wiederum wurde 2013 von einem Berufungsgericht aufgehoben, und die Kläger konnten ihre Klage entsprechend anpassen. Die Beklagten widersprachen diesem Vorgang vor dem US Supreme Court und forderten, dass die Klage zurückgewiesen würde, allerdings ohne Erfolg3.

Die Zulassung zur Anhörung ist schon ein großer Schritt für die Kläger, denn nach der Entscheidung der US-Gerichte zu Kiobel vs. Shell (2013) war es schwieriger geworden, multinationale Unternehmen wegen Vergehen in souveränen Statten zur Rechenschaft zu ziehen. Im Fall Nestlé et.al. drängte die US-Handelskammer jedoch auf eine Anhörung durch den Obersten Gerichtshof.

Nun bleibt abzuwarten, wie der Supreme Court entscheiden wird- hoffentlich nicht erst in 10 Jahren.

Quelle: Facing Finance, 14.1.2017

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