Das Schweizer Bundesgericht hat die Beschwerde der Witwe des ermordeten kolumbianischen Gewerkschafters von Sinaltrainal und Nestlé-Arbeiters Luciano Romero mit Urteil vom 21. Juli 2014 (veröffentlicht am 31. Juli) abgelehnt. Diese hatte sich gegen die Einstellung der Ermittlungen zur Verantwortlichkeit von Nestlé für die Ermordung ihres Ehemannes gewehrt. Das Bundesgericht bestätigte die Rechtsauffassung der Staatsanwaltschaft und des Kantonalgerichts, dass die Straftaten verjährt seien. Damit wich es von der Interpretation des Bundesrates und weiten Teilen der Literatur ab, dass es sich um ein Dauerdelikt handelt - das mithin im vorliegenden Fall nicht verjährt wäre. Das Bundesgericht beendete das Verfahren aus formellen Gründen. Daher bleibt die eigentliche Frage nach der Verantwortlichkeit des Unternehmens Nestlé für die Ermordung seines Arbeiters weiterhin ungeklärt.