Nestlé entlässt 170 Vittel​-​Mitarbeitende in Frankreich

Eine weitere Grundwasserquelle und 170 Mitarbeiter sind weg. Die Trockenheit setzt Nestlé und den Wasserreserven weiter zu. In der Schweiz ist die Situation noch nicht ganz so brenzlig.

Artikel von Blick (22.8.2023)

Die Grundwasserquelle ist versiegt. Nestlé zieht weiter. An der Quelle Vittel in den Vogesen streicht Nestlé Waters 170 seiner 720 Arbeitsplätze.

Ein Grund für die Entlassungen ist der allmählich sinkende Grundwasserpegel, wie das Branchenportal «Konsider» schreibt. Seit Mai liegen zwei der sechs Grundwasserquellen still. Regelmässige Dürren, dann wieder starke Regenfälle, erschweren die Wasserförderung.

Zweiter Grund ist die wachsende Kritik an Nestlés Wasserförderung in den Vogesen. Nach Boykottaufrufen wegen des sinkenden Grundwasserpegels stellte der Lebensmittel-Riese den Vittel-Verkauf in Deutschland und Österreich ein. Damit brach ein wesentlicher Teil des Absatzes weg. Der Westschweizer Konzern exportierte zuvor 17 Prozent des in Vittel geförderten Wassers nach Deutschland.

Volvic und Evian profitieren

Die Regal-Lücken, die darauf entstanden sind, haben neben deutschen Marken vor allem Evian und Volvic in die Karten gespielt. Die französischen Firmen gehören zum Konzern Danone. Aber auch Danone musste dieses Jahr seine Wasserproduktion in Frankreich um fünf Prozent verringern. Die anhaltende Trockenheit wurde Danone ebenso zum Verhängnis.

«Auf der anderen Seite des Rheins wurde das Wasser von Vittel schnell durch Konkurrenten ersetzt, während in den Vogesen der Abbau von Arbeitsplätzen weitergeht», sagt ein Gewerkschaftsvertreter zu «Konsider».

Unsere Schweizer Wasserquellen sprudeln noch

In der Schweiz sind die Bedingungen rund um das Grundwasser noch intakt. Dabei werden wir nicht umsonst das «Wasserschloss Europas» genannt. So befinden sich sechs Prozent der ganzen Süsswasserreserven des Kontinents auf unserem Boden. Allerdings gilt auch für uns: Bei weiterhin regelmässigen Dürren werden wir ebenfalls auf unser Wasser schauen müssen.

Artikel Blick (22.8.2023)