Konzerne mit Schweizer Sitz betreiben modernen Kolonialismus

«Public Eye» deckt auf, dass Rohstoffhandelsfirmen der lokalen Bevölkerung viel Land wegnehmen und Arbeitsrechte verletzen.

Artikel vom Infosperber (5.2.2022)

«Die grossen Agrarhändler organisieren aus ihren Genfer und Zuger Büros nicht nur den globalen Handel mit Soja oder Kaffee – sie sind längst auch Plantagenbesitzer. Auf einer Fläche von mehr als 2,7 Millionen Hektar bauen sie auf über 550 Plantagen weltweit Zuckerrohr, Palmöl, Orangen oder Kautschuk an. Für die Missstände in der dortigen Produktion, die von Landgrabbing über Arbeitsrechtsverletzungen bis zu Umweltvergehen reichen, sind sie deshalb direkt verantwortlich.»

So lautet das Fazit einer Recherche von «Public Eye» (früher Erklärung von Bern). Als grösste Handelsdrehscheibe von Agrarrohstoffen weltweit sei die Schweiz Sitzstaat einer risikobehafteten Branche, die dringend reguliert werden müsse.

Vertikal integrierte Agro-Food-Konzerne

Die Schweiz ist politisch stabil und verfügt über einen gut ausgebauten Finanzsektor mit günstigem Steuerklima. Für international agierende Agrarrohstoffhändler ist das Alpenland daher als Hauptsitz besonders attraktiv. Mindestens die Hälfte des globalen Handels mit Getreide und Ölsaaten wie Soja und 40 Prozent des weltweiten Zuckerhandels wird in Schweizer Büros abgewickelt. Von hier aus wird ein Drittel aller Kaffee- und Kakaobohnen verkauft, ein Viertel des globalen Baumwollhandels wird kontrolliert.

Längst beschränken sich die Handelsunternehmen nicht mehr auf die Verschiffung von Agrarrohstoffen. Sie sind zu vertikal integrierten Agro-Food-Konzernen geworden. Im grossen Stil kauften sie weltweit Plantagen auf. Konzerne wie CargillCofco oder LDC verwalten mindestens 2,7 Millionen Hektar Ackerland. Die Fläche entspricht mehr als dem Sechsfachen des gesamten Schweizer Ackerlandes. In 24 Ländern in Südamerika, Afrika und Asien bauen die Agrarrohstoffhändler auf mehr als 560 Plantagen Exportfrüchte an, unter anderem Getreide, Soja, Kaffee, Orangen, Bananen, Kautschuk und Reis. «Public Eye» publizierte die Recherche in Januar unter dem Titel «Rohstoffhandel: Schweizer Plantagen in Übersee».

Zuckerrohr, Palmöl, Getreide und Ölsaaten

Mit 1,4 Millionen Hektar machen Zuckerrohr-Plantagen mehr als die Hälfte der von Schweizer Händlern kontrollierten Fläche aus. An zweiter Stelle steht Palmöl mit rund einem Viertel der Gesamtfläche, gefolgt von Getreide und Ölsaaten.

Von Schweizer Handelsfirmen kontrolliertes Anbauland in Hektaren:

Konzerne und Anbauland

Von Schweizer Handelsfirmen kontrolliertes Anbauland in Hektaren. Grössere Auflösung der Grafik hier. © Public Eye gemäss öffentlich zugänglicher Daten der Unternehmen, von Zertifizierungsorganisationen oder Datenbanken.

Die Ernteprodukte verarbeiten die Unternehmen direkt zu Futter-, Lebens- und Genussmitteln weiter. Über Anbau und Verarbeitung eigener Rohstoffe erhalten die Händler nicht nur einen besseren Zugang über die von ihnen benötigte Menge und Qualität, es erleichtert ihnen auch die Rückverfolgbarkeit der Güter entlang der Wertschöpfungskette.

Damit sind die Agrarhandelskonzerne mit Sitz in der Schweiz direkt für die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards vor Ort verantwortlich. Doch bei ihren Geschäften im Ausland kommen sie ihrer Verantwortung ungenügend oder gar nicht nach, wie zahlreiche Beispiele zeigen. So deckte «Public Eye» Arbeitsrechtsverletzungen, Landgrabbing und Umweltverschmutzung auf. Ergebnis: Unter Beteiligung von Schweizer Agrarrohstoffhändlern werden vielerorts Menschen vertrieben und unrechtmässig enteignet.

Landgrabbing und Vertreibungen in Uganda und Kambodscha

Weltweit bekannt wurde ein Fall von Landgrabbing in Uganda: Im August 2001 vertrieb die ugandische Armee im Bezirk Mubende die Einwohner von vier Dörfern und zerstörte gewaltsam ihre Häuser. Deren Land wurde von der ugandischen Investitionsbehörde (UIA) an die Kaweri Coffee Plantation Ltd.verpachtet, damit die Tochterfirma der deutschen Neumann Kaffee Gruppe (NKG) Kaffee darauf anbauen konnte. Die Schweizer Niederlassung der NKG wickelt den Rohkaffeehandel ab und ist nebenher auch für das Plantagenmanagement zuständig.

Von 4’000 Menschen, die damals aus ihren Dörfern vertrieben wurden, verstarben etliche inzwischen an den Folgen der Vertreibung. Ein Grossteil der noch Lebenden leidet unter Armut, Mangelernährung und fehlendem Zugang zu Trinkwasser. Familien brechen auseinander, die Kinder haben kaum Bildungschancen. Das berichtet  FIAN Schweiz – eine unabhängige Organisation der Ernährungsrechte.

Unterdessen erwirtschaftet die Neumann Kaffee Gruppe Gewinne auf Boden, den sie sich unrechtmässig aneignete. Zwar bot die ugandische Regierung im September 2019 den Vertriebenen eine finanzielle Entschädigung an, doch war der Wert des beschlagnahmten Landes darin keineswegs enthalten.

Laut «Maastrichter Prinzipien zu den Extraterritorialen Staatenpflichten im Bereich der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte» müssen Staaten, in denen die betreffende Firma niedergelassen ist, Massnahmen ergreifen, um die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte mit rechtlichen Mitteln zu schützen. Als Tochterfirma der NKG mit Sitz in Zug betreut Kaweri die Plantage und vertreibt deren Kaffee, so dass die Schweiz in diesem Fall hätte aktiv werden müssen.

Inzwischen rief FIAN Schweiz das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) sowie das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) dazu auf, an die Tochterunternehmen der NKG heranzutreten mit der Aufforderung, einen erheblichen Anteil der Entschädigung für das beschlagnahmte Land zu übernehmen.

Landgrabbing oder Landraub

Da es keine einheitliche Definition von Landraub gibt, hat die rumänische Bauernrechtsorganisation «EcoRuralis» folgende Definition erarbeitet: «Landraub kann definiert werden als das Kontrollieren (sei es durch Eigentum, Pacht, Konzession, Verträge, Quoten oder allgemeine Macht) von mehr als lokaltypischen Landmengen durch eine Person oder Körperschaft (öffentlich oder privat, ausländisch oder inländisch) auf irgendeine Weise («legal» oder «illegal») zum Zwecke der Spekulation, des An- oder Abbaus, der Ressourcenkontrolle oder Kommerzialisierung auf Kosten von Bauern, Agrarökologie, Landbewirtschaftung, Ernährungssouveränität und Menschenrechten».

Kautschukplantagen in Kambodscha

Ein anderer Fall von Landgrabbing wurde 2008 in Kambodscha bekannt. Damals wurde dem in Luxemburg ansässigen Agrarkonzern SOCFIN, der von der Schweiz aus operiert, drei Konzessionsgebiete in der kambodschanischen Provinz Mondulkiri im Umfang von rund 12’400 Hektar zum Anlegen von Kautschukplantagen zugeteilt. Die ortsansässigen Bunong-Gemeinschaften allerdings wurden darüber weder informiert, noch gaben sie ihre Zustimmung. Mit den illegal erteilten Konzessionen verloren die indigenen Einwohner nicht nur landwirtschaftliche Anbauflächen, Viehweiden und Wälder, sondern auch ihre heiligen Kult- und Grabstätten. Bis heute wirken sich diese Verluste auf ihr tägliches Leben, ihre Kultur und ihre Beziehung zur Natur aus. Die Schweizer Niederlassungen von SOCFIN, die sowohl fürs Handelsgeschäft wie auch das Plantagenmanagement zuständig sind, sind ihrer Verantwortung nie gerecht geworden, schreibt «Public Eye». Auch in diesem Fall unterstützt die FIAN Schweiz die Interessen der Bunong Indigenous People Association (BIPA). Ihr Ziel ist ein sofortiger Schutz ihres verbliebenen Gemeinschaftslandes und die Überprüfung der Landkonzessionen.

Schweizer Regierung drückt sich vor der Verantwortung

Missstände im Zusammenhang mit dem Agrarrohstoffhandel fanden zu lange zu wenig bis gar keine Beachtung.
Schweizer Händler stünden unter indirekter Aufsicht der Banken, welche sie finanzieren, heisst es von Seiten des Bundesrates. Deshalb bedürfe es keiner Regulierung des Rohstoffsektors durch die Regierung.

Tatsächlich sind Schweizer Geldinstitute jedoch nur zu 1 bis 4 Prozent beteiligt. Den Rest der Kredite beziehen die Händler von internationalen Bankinstituten.

Zwar erkennt der Bundesrat inzwischen an, dass im Rohstoffsektor «gewisse Herausforderungen» in Bezug auf Menschenrechte und Umwelt bestehen. Doch der Fokus der ohnehin schwachen Gegenmassnahmen liegt vor allem im Sektor Energie und Mineralrohstoffe. Für «Public Eye» ist klar: Der Bundesrat drückt sich bisher vor jeglicher Kontrolle oder Regulierung der Arbeits- und Produktionsbedingungen vor Ort.

«Zahnloser Gegenvorschlag zur Konzernverantwortungsinitiative»

Der Gegenvorschlag zur knapp abgelehnten Konzernverantwortungsinitiative sei «zahnlos», schreibt «Public Eye». Denn er fokussiere einseitig auf Kinderarbeit anstatt auch auf Arbeitsrechtsverletzungen und Umweltvergehen.

Unternehmen in Industrieländern des globalen Nordens müssen dortige Umwelt- und Sozialstandards einhalten, schrecken jedoch in den armen Produktionsländern nicht davor zurück, Menschen aus ihrem eigenen Land, aus ihren eigenen Dörfern zu vertreiben.

Kürzlich veröffentlichte die von FIAN Schweiz koordinierte «Arbeitsgruppe Transnationale Konzerne und Menschenrechte» einen Bericht zur Siebten Session der Zwischenstaatlichen UN-Arbeitsgruppe zu Transnationalen Konzernen und Menschenrechte. Darin geht es um nichts weniger als um die völkerrechtliche Verpflichtung, sowie darum, dass mittels Abkommen Menschenrechte eingehalten und kontrolliert werden. Die Schweiz war an dieser Arbeitsgruppe bisher nicht beteiligt.

Mit dem Abkommen wird das Recht auf Nahrung zusammen mit vielen anderen Menschenrechten vor massiven Beeinträchtigungen durch transnationale Konzerne  geschützt. Es ist die Basis dafür, dass bei Verstössen Wiedergutmachung geleistet wird und Strafen verhängt werden.

Die Schweizer Regierung sollte ihre Unternehmen zwingen, Arbeitsbedingungen vor Ort zu protokollieren und Missstände offenzulegen, fordert FIAN Schweiz. Darüber hinaus müssten Nachweise zur Behebung der Missstände erbracht werden.

Für «Public Eye» sind «verbindliche Sorgfaltspflichten überfällig». Denn: «Was bleibt, ist ein intransparenter Hochrisikosektor, der bezüglich Menschenrechts- und Umweltrisiken fast gänzlich unreguliert aus der Schweiz heraus operiert.»

Agrarkonzerne

Agrarhandelsfirmen mit Sitz in der Schweiz, welche in Produktionsländern Plantagen besitzen. Grössere Auflösung der Grafik hier. © Public Eye

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Stellungnahmen von zitierten Unternehmen

Etliche Agrarhändler haben zu den von «Public Eye» erhobenen Vorwürfen Stellung genommen. Die Konzerne beteuern in erster Linie ihre guten Absichten und Richtlinien, nehmen aber nur selten zu ganz konkreten Vorwürfen Stellung. Hier klicken.

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Das aktuelle Public-Eye-Magazin zum Thema «Rohstoffhandel – Schweizer Plantagen in Übersee» (Januar 2022) ist in Gänze hier nachzulesen.

Artikel Infosperber (5.2.2022)

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