Klage von Bayer ​& Syngenta abgewiesen – EU​-​Gericht bestätigt Auflagen für Insektizide

Drei Pflanzenschutzmittel von Bayer und Syngenta dürfen weiterhin nur unter Auflagen eingesetzt werden, urteilt ein EU-Gericht. Denn die Wirkstoffe schädigen Bienen.

Artikel vom Handelsblatt (17.5.2018)

Für Bienen gefährliche Insektizide der Konzerne Bayer und Syngenta unterliegen weiter Beschränkungen beim Einsatz. Das urteilte das Gericht der Europäischen Union in Luxemburg am Donnerstag und lehnte damit eine Klage der Chemiefirmen ab. Konkret geht es um die umstrittenen Neonicotinoide Clothianidin, Thiamethoxam und Imidacloprid.

Die Kommission hatte 2013 EU-weite Auflagen für den Einsatz der drei Wirkstoffe erlassen. Diese werden zur Behandlung von Pflanzen- und Getreidearten verwendet, die insbesondere Bienen anziehen. Nach den Feststellungen der Kommission gefährden diese Pflanzenschutzmittel die Bienen aber.

Dagegen geben die Richter einer ähnlichen Klage von BASF weitgehend statt und erklären die Beschränkung für den Einsatz des Pestizids Fipronil für nichtig, da sie ohne vorherige Folgenabschätzung ergangen waren.

Das Gericht verwies in seiner Entscheidung darauf, dass aufgrund des sogenannten „Vorsorgegrundsatzes“ auch vorbeugend Schutzmaßnahmen ergriffen werden können, „wenn wissenschaftliche Ungewissheiten bezüglich der Existenz oder des Umfangs von Risiken für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt bestehen“. Die EU-Behörden müssten nicht warten, bis Risiken tatsächlich in vollem Umfang nachgewiesen seien oder nachteilige Wirkungen eintreten.

Eine Mehrheit der EU-Staaten hat sich vergangenen Monat dafür ausgesprochen, den Freilandeinsatz von Neonicotinoiden generell zu verbieten. Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner befürwortete in einem Gastbeitrag für die „Passauer Neue Presse“ ein Verbot der Insektizidklasse. „Das EU-weite Verbot ist eine gute Entscheidung für die Bienen“, erklärte sie. „Neonikotinoide können sich im Boden anreichern, selbst wenn die Zuckerrübe mit der Biene nicht in Kontakt kommt, eine andere Folgefrucht oder blühende Pflanzen dazwischen können es trotzdem übertragen.“

Syngenta bezeichnete das Urteil als „enttäuschend und bedauerlich“. Sowohl der zum chinesischen Chemieriesen ChemChina gehörende Konzern als auch Bayer hatten bereits zuvor gewarnt, dass bei einem Verbot der Insektizide die Landwirte wieder zu älteren Pflanzenschutzmitteln greifen und Chemikalien öfter sprühen würden. Wissenschaftliche Innovation sei der einzige Weg, um ausreichend Nahrungsmittel produzieren und die Umwelt schützen zu können, erklärte Syngenta.

Gegen den Gerichtsentscheid kann innerhalb von zwei Monaten das Urteil beim Europäischen Gerichtshof Berufung eingelegt werden.

Artikel Handelsblatt (17.5.2018)

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