Die Waadtländer Justiz tritt nicht auf eine Strafanzeige gegen Nestlé im Zusammenhang mit der Ermordung eines kolumbianischen Gewerkschafters ein. Sie hält den Fall für verjährt. Die Kläger überlegen sich, Rekurs gegen den Entscheid einzureichen.
Die Waadtländer Justiz tritt nicht auf eine Strafanzeige gegen Nestlé im Zusammenhang mit der Ermordung eines kolumbianischen Gewerkschafters ein. Sie hält den Fall für verjährt. Die Kläger überlegen sich, Rekurs gegen den Entscheid einzureichen.