Obwohl das Grundwasser vieler Gemeinden mit Chlorothalonil verseucht ist, wehrt sich Syngenta mit Händen und Füssen gegen ein allfälliges Verbot: Zuletzt klagte der Agrochemiekonzern gegen das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV). Das BLV darf das Pestizid vorübergehend nicht als „möglicherweise krebserregend“ einstufen.
Artikel vom Blick (1.9.2020)
Unglaublich: Syngenta zensiert ein Bundesamt. Der Basler Riese war mit der Einstufung ihres berüchtigten Chlorothalonil als «wahrscheinlich krebserregend» nicht einverstanden.
Artikel vom Tages-Anzeiger (28.8.2020)