Vogelgrippe-Impfstoff: Medikamentenversuche mit Obdachlosen

Ein Vogelgrippe-Impfstoff des Pharmakonzerns Novartis wird 2007 in Polen, Litauen und Tschechien getestet. Der Test in Polen schlägt hohe Wellen, da an diesem Obdachlosen mitmachen, welche keine Kenntnisse darüber haben. Für die beteiligten Ärzt*innen und Pflegepersonen hat dies ein juristisches Nachspiel. Nun steht auch Novartis als Sponsor der Studie am Pranger.

Es gibt mehrere Fälle von Medikamententests an Menschen, die ohne Einwilligung der Betroffenen stattgefunden haben. Eine davon findet 2007 im polnischen Grudziadz statt. Ein präpandemischer Impfstoff (Grippemittel Aflunov) gegen die sogenannte Vogelgrippe wird an 350 Personen getestet. Aufgrund enormer Nachfrage nach dem Impfstoff herrscht eine gewisse Dringlichkeit und die klinischen Studien werden fahrlässig durchgeführt. Obdachlose werden mit Geld und der Vorstellung, eine blosse Impfung zu erhalten, gelockt. Die Staatsanwaltschaft wurde auf den Plan gerufen. Daraufhin werden Ärzt*innen und Pflegepersonal aufgrund Urkundenfälschung und Bereicherung schuldig gesprochen.

Nach internationalen Richtlinien müsste aber Novartis als Sponsor der Studie zur Rechenschaft gezogen werden. Insbesondere bei Fällen von Behandlungen ohne direkten Nutzen für die Testpersonen kommt diese Regelung zur Geltung. Die Vertreterfirma von Novartis erhält in diesem Fall vom Gericht sogar eine Entschädigung. Eine Testperson,  Grzegroz S., fordert nun eine finanzielle Genugtuung. Mit einem Vergleich käme Novartis eines wegweisender Präzendenzurteils umhin.

Im Juli 2017 steht fest, Novartis will Grzegroz S. keine Genugtuung bezahlen. Die Schlichtungsverhandlung vor dem Zivilgericht in Basel ist gescheitert. Sein Anwalt hält den Richter, der die Schlichtungsverhandlung leitete, für befangen und strebt deshalb ein Wiedererwägungsverfahren an und fordert eine Genugtuung von 50’000 Franken sowie mindestens 50’000 Franken aus dem mit dem Präparat Aflunov erzielten Gewinn. Novartis betont, dass man bei klinischen Tests alle ethischen und gesetzlichen Standards befolge. Eine Mitschuld gebe es nicht.

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