EU​-​Staaten verbieten Insektengifte von Syngenta

Die EU-Staaten haben den Einsatz dreier Pflanzenschutzmittel auf Äckern verboten. Es geht um drei Wirkstoffe aus der Gruppe der Neonicotinoide. Sie werden zum Beispiel für das Bienensterben verantwortlich gemacht.

Artikel von NZZ (27.4.2018)

Ein EU-Ausschuss hat am Freitag den Einsatz von drei Pflanzenschutzmitteln auf Neonicotinoid-Basis verboten. Konkret geht es um die Insektizide Imidacloprid, Clothianidin und Thiamethoxam. Im zuständigen Ausschuss habe sich eine qualifizierte Mehrheit für den Kommissionsvorschlag ausgesprochen. Damit dürfen die Substanzen auf den Feldern nicht mehr eingesetzt werden – weder in Form von Saatgutbehandlung noch als Spritzmittel. Erlaubt sind sie nur noch in Gewächshäusern. Betroffen sind vor allem Produkte des Schweizer Agrokonzerns Syngenta (Thiamethoxam) und der deutschen Bayer (Imidacloprid und Clothianidin).

Die Gesundheit der Bienen sei von grösster Bedeutung, weil sie Artenvielfalt, Lebensmittelproduktion und Umwelt betrifft, sagte EU-Gesundheitskommissar Vytenis Andriukaitis laut der Mitteilung.

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (Efsa) hatte die drei Neonicotinoide mehrfach in den Fokus genommen. Anfang April bestätigte sie in einem Bericht die Gefahren für Bienen und Hummeln: Die Mehrzahl der Anwendungen von Neonicotinoid-haltigen Pestiziden stelle ein Risiko für Wild- und Honigbienen dar, heisst es im Bericht.

Neonikotinoide können laut Experten Insekten bereits bei einer niedrigen Dosierung lähmen, töten oder das Lernvermögen und die Orientierungsfähigkeit beeinträchtigen. Die tödliche Dosis liege für viele der Wirkstoffe bei etwa vier Milliardstel Gramm pro Biene. Schweizer Forscher zeigten 2016, dass bestimmte Sorten dieser synthetisch hergestellten Wirkstoffe die Fruchtbarkeit männlicher Honigbienen verringern und deren Lebensspanne senken. Eine andere Studie befand, dass Bienen die mit den Stoffen behandelten Pflanzen nicht etwa meiden, sondern sogar bevorzugt ansteuern.

Bereits seit viereinhalb Jahren ist der Einsatz nur noch eingeschränkt erlaubt. So war es nicht erlaubt, die Mittel etwa auf Rapssaat und beim Anbau von Kirschen, Äpfeln oder Gurken anzuwenden. Es gab aber Sondergenehmigungen: So war etwas Getreide wie Hafer oder Weizen, das zwischen Januar und Juni ausgesät wurde, von der Regelung befreit.

Hersteller kritisieren den Entscheid

Kritik kam vom Pharmariesen Bayer, der auch Neonicotinoide herstellt. «Die Entscheidung wird die Möglichkeiten europäischer Landwirte, gegen verheerende Schädlinge vorzugehen, weiter einschränken», teilte das Unternehmen mit. Die EU-Entscheidung sei «ein schlechter Deal für die europäische Landwirtschaft».

Der Schweizer Agrokonzern Syngenta zeigte sich ebenfalls enttäuscht. Syngenta glaube nicht, dass die heutige Entscheidung gut für die europäischen Landwirte oder für die Umwelt sei. Entscheidend sei doch, dass die Bauern die Versorgung mit sicheren und bezahlbaren Nahrungsmitteln sicherstellten und gleichzeitig die negativen Auswirkungen auf die Umwelt minimierten. Untersuchungen zeigten, dass Neonicotinoide eine minimale Bedrohung für die Gesundheit der Bienen darstellten, wenn man es mit anderen Faktoren wie Nahrungsmangel, Krankheiten oder ungünstiges Wetter vergleiche.

Umweltschützer erhoffen sich von einem Verbot Hilfe im Kampf gegen das Bienensterben. Landwirtschaftsverbände befürchten dagegen Qualitäts- und Ertragsverluste.

Artikel NZZ (27.4.2018)

Artikel SRF (27.4.2019):

Die Schweiz schliesst sich dem Entscheid aus Brüssel an. Das heisst, ab 2019 dürfen auch die Schweizer Bauern die drei Neonicotinoide nicht mehr im Freien benutzen, wie das Bundesamt für Landwirtschaft auf Anfrage von Radio SRF bestätigt.

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