Auch Syngenta muss Gesetze einhalten

"Einspruch" von Heidi Mück zum Artikel in der BaZ vom 19. Mai in dem jegliches Recht zur Kritik an Syngenta abgesprochen wird, weil Syngenta einer der besten Steuerzahler von Basel sei.

Artikel BastA! (23.5.2016)

In seinem Kommentar vom 19.5. freut sich BaZ-Redaktor Aaron Agnolazza darüber, dass am Marsch gegen Syngenta und Monsanto vom vergangenen Samstag den angekündigten Traktoren mit Verweis auf das Verkehrskonzept Innenstadt die Teilnahme verwehrt wurde. Gleichzeitig macht er sich lustig über meine Kritik an dieser Weisung. Er ignoriert dabei, dass das Verkehrskonzept zwar von Links-Grün ausgearbeitet wurde, die überbürokratische und zum Teil schikanöse Umsetzung jedoch in der Verantwortung des FDP-geführten Sicherheitsdepartementes ist.

Doch diese Fehleinschätzung ist ein Nebenschauplatz. Zentral und äusserst bedenklich ist hingegen, dass der Kommentar jegliche Kritik an Syngenta als unangebracht darstellt, weil Syngenta der drittgrösste Steuerzahler von Basel sei. Dabei hat die hiesige Politik gerade weil Syngenta ihren Hauptsitz in Basel hat und in Basel Steuern bezahlt eine besondere Verantwortung und muss dafür sorgen, dass sich diese Firma an internationale Regelungen und an Menschenrechte hält.

Dies ist leider nicht der Fall. So werden von Syngenta beispielsweise in Pakistan Arbeitsrechte mit den Füssen getreten. Syngenta weigert sich trotz Gerichtsurteilen den pakistanischen Gewerkschaftsführer Imran Ali wieder einzustellen. Dieser wurde aufgrund seines Engagements für entrechtete Zeitarbeiter nach fast 30 Jahren Tätigkeit bei Ciba-Geigy, Novartis und schliesslich Syngenta entlassen – ein klarer Widerspruch zu der im internationalen Recht verankerten Koalitionsfreiheit, zum Artikel 17 der pakistanischen Verfassung sowie zu Syngentas eigenem „Code of Conduct“.

Ein weiteres Beispiel betrifft Brasilien, wo das Erste Zivilgericht von Cascavel im Bundesstaat Paraná Syngenta zur Zahlung einer Entschädigung aufgrund eines Vorfalls im Jahr 2007 verurteilt hat. Damals wurde ein durch die brasilianische Landlosenbewegung MST besetztes Testfeld von Syngenta mit Waffengewalt geräumt. Dabei wurde Valmir Mota de Oliveira, genannt Keno, von der durch Syngenta engagierten Sicherheitsfirma getötet und eine Frau erlitt schwere Verletzungen. Syngenta soll nun der Familie von Keno sowie der nach einem Schuss ins Auge behinderten Frau eine Kompensation für den moralischen und materiellen Schaden zahlen. Auch hier widersetzt sich Syngenta und zieht es vor, das Urteil ans nächst höhere Gericht weiterzuziehen, anstatt die für Syngenta läppische Summe an die Angehörigen und Betroffenen zu zahlen.

Diese und weitere Fälle von Menschenrechtsverletzungen werden im kürzlich erschienen „Schwarzbuch Syngenta – dem Basler Agromulti auf der Spur“ ausführlich beschrieben. Das Buch informiert zudem über die Auswirkungen des globalen Agrobusiness auf Mensch und Umwelt.

Der Marsch gegen Syngenta ist ein wichtiges Druckmittel, um den Basler Konzern zur Einhaltung von internationalen Gesetzen zu bewegen und der Regierung ihre Verantwortung aufzuzeigen. Die Konsequenz, die mir Herr Agnolazza aufgrund meines Engagements für die Einhaltung von Menschenrechten zugesteht, passt also durchaus in das Regierungsgremium von Basel!

Heidi Mück, Co-Präsidentin BastA! und Regierungsratskandidatin

Artikel BastA! (23.5.2016)

Letzte Neuigkeiten

China, USA, 18.11.2024

Vorwurf an die UBS: Heikle Verbindung zu chinesischen Militärfirmen

07.11.2024

Mosambik und die Credit Suisse: Der Tragödie x​-​ter Teil

Kongo, Schweiz, 26.09.2024

«Es kann nicht sein​, dass nun die Schweiz profitiert»

Kongo, Schweiz, 25.09.2024

Politiker fordert: Schweizer Glencore​-​Strafzahlung soll in den Kongo fliessen

Alle Neuigkeiten