Am 10. Mai hat das erstinstanzliche Gericht in Evry bei Paris das lange erwartete Urteil im Prozess von Tran To Nga gegen 14 Herstellerfirmen des im Vietnamkrieg von den USA grossflächig eingesetzten Entlaubungsmittel Agent Orange verkündet: Die Klage sei unzulässig, da die französische Gerichtsbarkeit nicht kompetent sei, über «die Verteidigungspolitik eines ausländischen Staates zu Kriegszeiten» zu urteilen. Tran To Nga bedauert, dass das Gericht die Argumentation der Chemiefirmen übernommen hat. Die 79-jährige Aktivistin will aber weiterkämpfen!
Eckdaten zur Informationsveranstaltung von medico international schweiz:
Mittwoch 9. Juni 2021
19.00h – 20.30h
Zoom Webinar
Französisch mit Übersetzung ins Deutsch
Anmeldung für den Zugangslink unter: info@medicointernational.ch
Mehr Informationen unter medicointernational.ch